Einführung des digitalen Baugenehmigungverfahrens

Landratsamt FFB

Umstellung auf das Digitale Bauantragsverfahren zum 01.10.2022

 

 


Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat beim Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr den Beitritt zur Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung – DBauV) zum 01.10.2022 beantragt.


Das Landratsamt hat die angeschlossenen Kommunen bereits im Vorfeld darüber informiert, welche Änderungen damit einhergehen.


Die meisten Bauverwaltungen wurden bereits durch die Mitarbeiter*innen des Bauamtes in den digitalen Prozessen geschult. Sollte das bei Ihnen noch nicht erfolgt sein, werden wir in den kommenden Tagen auf Sie zugehen.


Wir möchten an dieser Stelle nochmals die Änderungen zusammenfassen und die wichtigsten Prozesse kurz erläutern.


1. Alle baurechtlichen Anträge werden ab dem 01.10.2022 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht.
Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:


1.1 Als digitaler Bauantrag. Hier werden die Dokumente über das BayernPortal direkt vom Planfertiger über das Portal in die Fachanwendung des LRA übergeben.


1.2 Als analoger Bauantrag per Post, Einwurf oder Abgabe im Bürgerservicezentrum. Künftig ist der Bauantrag in Papierform nur noch in einfacher Ausfertigung (grüne Mappe) einzureichen.

 

2. Übergabe an die Bauverwaltungen über XBase-Web-Client


In beiden Fällen werden die Unterlagen digital und unverzüglich an die Gemeindebauverwaltungen weitergegeben. Die Fristen beginnen mit dem Eingang im Landratsamt. Es erfolgt die Übernahme in das Baubuch der Gemeinde sowie die gemeindliche Vorbehandlung.


3. Einsicht in das Genehmigungsverfahren

 

Über den XBase-Web-Client haben Sie die Möglichkeit, die Antragsunterlagen, ergänzte und geänderte Unterlagen, beteiligte Fachstellen mit den Ergebnissen der Stellungnahmen sowie den Verfahrensstand einzusehen. Die Antragsunterlagen können Sie downloaden.


4. Hochladen von Dokumenten

 

Die Stellungnahme der Gemeinde können Sie über den XBase-Web-Client abgeben oder als Dokument hochladen.


5.Genehmigung

 

Genehmigungsbescheide und genehmigte Bauvorlagen stehen Ihnen digital zur Verfügung, werden aber bis auf weiteres aber auch noch in Papierform (Pläne maximal DIN A 3 o. Maßstab) zur Verfügung gestellt.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Landratsamtes gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen Leitung Referat 22
Irmgard Zach Verwaltung
Michael Pfeiffer Technik

 

Auskunft erteilen:

Fr. Zach:

Zimmer: A 339

Telefon:  08141519-512

Fax/Email: 08141 519-718 /  irmgard.zach@lra-ffb.de

 

H.Pfeiffer:

Zimmer: A 335

Telefon: 08141519-468

Fax/ Email: 08141 519-718 / michael.pfeiffer@lra-ffb.de