Satzungen des Zweckverbandes

Grundlage unserer Arbeit ist die Wasserabgabesatzung (WAS). Sie regelt das Recht, aber auch die Pflicht von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung zu nutzen.

 

  • Haushaltssatzung
  • Entschädigungssatzung
  • Geschäftsordnung